- Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Liefer- und Geschäftsbedingungen. Mit der Annahme von Lieferungen, einer Bestellung oder Auftragserteilung gelten diese Liefer- und Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Abweichende Vereinbarungen und andere Bedingungen gelten nur, wenn ich ihnen schriftlich zugestimmt habe.
- Angebotenes und bestelltes Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen. Alle Bilder werden nur leihweise zum Erwerb von Nutzungsrechten mit festgelegten Fristen zur Verfügung gestellt. Sie sind fristgemäß wieder an den Fotografen zurückzugeben.
- Jegliche Nutzung des von mir angebotenen oder auf Bestellung gelieferten Bildmaterials ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Als Nutzung gilt auch das Einscannen und die Speicherung meiner Bilder oder Teile dieser Bilder auf elektronischen Datenträgern. Das Bildmaterial darf grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Honorarvereinbarungen sind vor der Nutzung schriftlich festzulegen. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung. Diese ist bei der Bestellung vom Kunden genau anzugeben.
- Das erhaltene Bildmaterial ist grundsätzlich nur für den vertraglich vereinbarten Zweck zur einmaligen Nutzung freigegeben. Jede weitere Verwendung hierzu zählen auch Nachdrucke sowie Zweit - und Neuauflagen sind erneut honorarpflichtig.
- Von mir geliefertes Bildmaterial darf nicht verändert oder zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken weiterverarbeitet werden. Dies gilt auch für Bildmontagen und Collagen. Ggf. ist hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen.
- Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen Bilder mit größter Sorgfalt zu behandeln. Jede Beschädigung ist schadenersatzpflichtig. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung des Bildes unmöglich macht, beträgt das Verlusthonorar für Original-Dias mindestens 750.- Euro, für Duplikate und Papierbilder mindestens 100.- Euro. Im Einzelfall können auch weitergehende Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
- Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet grundsätzlich keine Exklusivrechte. Exklusivität muß im Einzelfall schriftlich vereinbart und von mir bestätigt werden. Auch Sperrfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Sperrfristen bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das Grundhonorar.
- Für Bildmaterial, das nach Abschluß eines Nutzungsvertrages vom Kunden bestellt wird, entstehen bei normalem Versandweg keine Porto- und Versandkosten. Kosten für vom Kunden geforderte Eil- oder Kuriersendungen trägt der Kunde. Für unverbindlich angeforderte Auswahl- und Ansichtssendungen wird eine Pauschale von 35.- Euro in Rechnung gestellt. Die Kosten für eine ordnungsgemäße und sichere Rücksendung trägt der Kunde.
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von zehn Wochentagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
- Es gelten die Bestimmungen des Urhebergesetzes. Der Name des Fotografen muß am veröffentlichten Bild stehen oder dem Bild eindeutig zuzuordnen sein. Eine Namensnennung an beliebiger Stelle reicht nicht. Bei Nichtbeachtung ist der Fotograf berechtigt, einen 100%igen Aufschlag auf das vereinbarte Honorar in Rechnung zu stellen.
- Der Fotograf erhält vom Kunden unaufgefordert ein Belegexemplar von jeder Veröffentlichung.
- Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
- Bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
- Sollte eine der Bestimmungen dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen ungültig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberhausen.
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